In Deutschland bestehen derzeit verschiedene Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung im Bereich der Dentalhygiene. Aus Sicht unseres Verbandes fehlt jedoch weiterhin ein staatlich anerkannter (akademischer) Studiengang, der zu einem Berufsbild der Dental Hygienist führt. Eine Veränderung wird von der Bundeszahnärztekammer in Berlin seit Jahrzehnten geblockt.
Prophylaxe-Assistentin (ZMP)
Voraussetzung für diese Fortbildung ist eine abgeschlossene Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) mit anerkanntem Abschluss einer Zahnärztekammer. Die Fortbildung umfasst einen berufsbegleitenden Qualifizierungsweg, dessen Umfang etwa zwei Vollzeitwochen entspricht und der überwiegend praxisbezogen erfolgt.
Deutsche Kammer-Dentalhygienikerin (DH)
Voraussetzung ist die erfolgreich abgeschlossene Fortbildung zur Prophylaxe-Assistentin. Die Weiterbildung erstreckt sich in der Regel über etwa sechs Monate und findet überwiegend berufsbegleitend mit Praxisphasen statt. In Deutschland vertreten mehrere Verbände die Interessen dieser DentalhygienikerInnen. Die Kompetenzrichtlinien für diese Fortbildungen werden von der Bundeszahnärztekammer veröffentlicht. Unser Verband sieht in den bestehenden Fortbildungsstrukturen eine Grundlage, ist jedoch der Auffassung, dass sie ein eigenständiges, international vergleichbares Berufsbild bislang nicht abbilden.
Bachelorstudiengänge im Bereich Dentalhygiene
In Deutschland werden Bachelorstudiengänge im Bereich Dentalhygiene angeboten, die in der Regel auf einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung aufbauen. Sie richten sich somit an Angehörige eines Gesundheitsfachberufs und unterscheiden sich in ihrer Struktur von den Direktstudiengängen, wie sie in vielen anderen Ländern üblich sind.
Aus Sicht unseres Verbandes besteht weiterhin Entwicklungsbedarf hinsichtlich eines Fachhochschul-Studiengangs mit umfangreicher klinischer Ausbildung in einer Direktklinik. Da die Tätigkeit der Dentalhygiene überwiegend unmittelbar am Patienten erfolgt, halten wir einen hohen Anteil an strukturierter klinischer Ausbildung, im Gegensatz zu einem on-the-job -Praktikum, für einen wesentlichen Bestandteil eines international vergleichbaren Studienkonzeptes.
Zu den in Deutschland angebotenen Studiengängen zählen unter anderem:
Diese Institutionen präsentieren alle einen Bachelor Professional, der über ein Berufsbild hinausgeht, das im Ausland nicht existiert. Auch in Österreich besteht mit der Danube Private University in Krems ein Studienangebot im Bereich Dentalhygiene.
Vor einer Einschreibung ist es außerdem sinnvoll, sich die Aussagen der jeweiligen Hochschule zur Anerkennung des Studienabschlusses schriftlich bestätigen zu lassen und die geltenden berufsrechtlichen Rahmenbedingungen sorgfältig zu prüfen. Der angebotene Studiengang in Krems führt lediglich zu einem weltweit einzigartigen Studienabschluss Bachelor of Arts in Dental Hygiene (BA = Bachelor der Künste anstelle von Wissenschaft). Für die Berufsausübung gelten ausschließlich die jeweiligen nationalen gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem die Tätigkeit aufgenommen werden soll. Ein „akademischer“ Abschluss allein begründet daher keinen Anspruch auf Berufszulassung oder automatische Anerkennung im Ausland. Dies gilt insbesondere für Absolventinnen aus Ländern wie Österreich, Deutschland oder Frankreich, in denen bislang kein eigenständiges Berufsbild in der Dentalhygiene gesetzlich etabliert ist.
Interessierte sollten sich vor Aufnahme eines Studiums sorgfältig über die jeweiligen Studieninhalte, den „akademischen“ Abschluss sowie dessen nationale und internationale Anerkennung informieren. Insbesondere bei einer späteren Berufsausübung im Ausland oder bei Fragen der Berufsanerkennung empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche oder fachliche Beratung.
Nach unserer Einschätzung entsteht häufig der Eindruck einer umfassenden internationalen Anerkennung der angebotenen Studiengänge. Tatsächlich setzt die Anerkennung in vielen Ländern jedoch eine umfangreiche klinische Ausbildung voraus, die in der Regel mehrere Semester unter direkter fachlicher Anleitung an einer Hochschule oder Universitätsklinik umfasst. Studiengänge, deren praktische Ausbildung überwiegend außerhalb dieses klinischen Rahmens erfolgt, können daher von internationalen Standards abweichen und abgewiesen werden.
Aus Sicht des DDHV ist zudem die Einbindung erfahrener Diplom Dental Hygienikerinnen sowie ausgewiesener ExpertInnen aus dem Berufsbild von zentraler Bedeutung für eine qualitativ hochwertige Ausbildung. Ebenso wichtig ist die enge Zusammenarbeit mit ZahnärztInnen, die über fundierte Kenntnisse international etablierter Ausbildungsstandards in der Parodontologie verfügen. Insbesondere die direkte klinische Ausbildung am Patienten stellt nach internationalen Maßstäben einen wesentlichen Bestandteil der Qualifikation dar.
Zum Vergleich: Für das Studium der Zahnmedizin wäre eine Ausbildung ohne umfassende klinische Tätigkeit am Patienten heute kaum vorstellbar. Aus unserer Sicht sollte dies auch für die Ausbildung in der Dental Hygiene gelten, um eine hochwertige Patientenversorgung und eine langfristige Weiterentwicklung des Berufsbildes sicherzustellen.
Solange diese wesentlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, sehen wir die Möglichkeiten einer internationalen Anerkennung sowie einer länderübergreifenden beruflichen Mobilität als eingeschränkt an. Aus diesem Grund kann der DDHV entsprechende Ausbildungsmodelle derzeit nicht unterstützen.
DDHV
Wir empfehlen Interessentinnen und Interessenten daher, ihre Entscheidung sorgfältig zu prüfen.
In Deutschland sind derzeit rund 150 Diplom-DentalhygienikerInnen mit einem international anerkannten und in ihren Herkunftsländern geschützten Berufstitel tätig. Viele verfügen zusätzlich über einen akademischen Bachelorabschluss in Dentalhygiene. Diese qualifizierten Fachkräfte arbeiten bereits seit mehr als 55 Jahren in Deutschland, bislang jedoch ohne ein gesetzlich geregeltes Berufsbild.
Während beispielsweise der Schweizer Dentalhygiene-Verband (Swiss Dental Hygienists) seine Mitglieder mit einem geschützten Diplom aktiv sichtbar macht, fehlt in Deutschland weiterhin eine entsprechende berufsrechtliche Regelung, ohne die eine Tätigkeit im Ausland nicht möglich ist.
Aus Sicht des DDHV ist dies insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Anforderungen in der Parodontitistherapie nicht mehr zeitgemäß. Für Tätigkeiten in diesem anspruchsvollen Bereich sollte eine qualitätsgesicherte und nachweisbare Qualifikation selbstverständlich sein. Dies gilt umso mehr, als in Deutschland Informationen veröffentlicht werden, die von rund 14 Millionen Patientinnen und Patienten mit Parodontitis ausgehen und darauf hinweisen, dass die Prävention und Therapie der Parodontitis bislang unzureichend umgesetzt werden. Dies hat nach unserer Einschätzung primär finanzielle Gründe.
Die langfristigen Ziele
Die langfristigen Ziele unseres Verbandes sind ambitioniert und klar definiert. Erstrebenswert wäre die Etablierung eines dreijährigen Studiengangs mit verschiedenen Studienmodellen – von einer regulären dreijährigen Studienzeit bis hin zu vorübergehend verkürzten Studienverläufen für die oben genannten Absolventinnen und Absolventen.
Der Studiengang könnte an einer privaten Universität mit direkter klinischer Anbindung eingerichtet werden und unter der fachlichen Leitung besonders erfahrener Parodontologinnen und Parodontologen sowie Registered Dental Hygienists stattfinden.
In Zusammenarbeit mit dem DDHV soll ausschließlich auf Grundlage eines bislang in Deutschland fehlenden Studienabschlusses die Anerkennung des entsprechenden Berufsbildes beantragt werden. Damit würde zugleich die Grundlage für eine europaweit vergleichbare und anerkannte Qualifikation geschaffen.
Nach aktuellem Stand ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass es in Deutschland in absehbarer Zeit eine staatlich geregelte und kontrollierte Zertifizierung im Bereich der Dentalhygiene geben wird. In vielen anderen europäischen Ländern liegt die Zuständigkeit hierfür beim jeweiligen Gesundheitsministerium.
Aus diesem Grund ist die Berufsbezeichnung im Bereich der Dentalhygiene in Deutschland weiterhin nicht gesetzlich geschützt.
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