Pressemitteilung des DDHV vom 24. Februar 2004
Prophylaxe-Profis ohne Profession!
DDHV fordert berufsrechtliche Anerkennung für DentalhygienikerInnen / Fachkräftebedarf steigt
Regensburg, 24. Februar 2004 (ddhv) – DentalhygienikerInnen sind gefragt! Denn der Erhalt der Zähne gewinnt nicht zuletzt durch die Streichung des Zahnersatzes aus der GKV an Bedeutung. Umso erstaunlicher ist, dass es in Deutschland bislang nur 150 Vertreterinnen dieser hauptsächlich der präventiven Parodontitis-Therapie dienenden Tätigkeit gibt. Hauptursache für das Defizit ist die fehlende Anerkennung der Dentalhygiene als Ausbildungsberuf. Vor diesem Hintergrund ruft der Deutsche DentalhygienikerInnen Verband e.V. (DDHV) Bundesregierung und Bundesministerium für Gesundheit und Soziales auf, die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen zur staatlichen Anerkennung der DentalhygienikerInnen (DHs) in Deutschland zu schaffen.
„Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales hat gemeinsam mit der Bundesregierung die Aufgabe, die Ausbildung in den Pflegeberufen, in den medizinisch-technischen und medizinisch-therapeutischen Berufen zu fördern, zu regeln und zu überwachen“, erläutert DDHV-Vorsitzende Beate Gatermann die juristische Voraussetzung zur staatlichen Anerkennung des Berufsstandes. Dass sich die Zuständigkeit auf DHs erstreckt, hat bereits 1999 der auf private Initiative eingeschaltete Petitionsausschuss des Bundestages festgestellt. Während es jedoch für bestimmte Gesundheitsberufe wie Diätassistenten, Ergotherapeuten, Gesundheitsberater, Hebammen, Krankenpfleger, MTAs und PTAs, Orthopisten, Physiotherapeuten, Podologen, Rettungs- sowie Röntgenassistenten derartige Regelungen schon gibt, fehlt für DHs bislang eine allgemein verbindliche Festlegung der Ausbildungsziele. „Auf diese Weise wird hierzulande vielen jungen Frauen ein staatlich anerkannter Abschluss in einem Beruf mit hervorragenden Zukunftsperspektiven verwehrt“, so Gatermann.
Dass es in Deutschland noch keine gesetzlich normierte Ausbildung für DHs gibt, begründet das zuständige Bundesministerium für Gesundheit und Soziales mit der fehlenden therapeutischen Ausrichtung ihrer Tätigkeit. Und dies obwohl, wie Gatermann betont, inzwischen viele, über die professionelle Zahnreinigung hinausgehende Maßnahmen der Karies-, Gingivitis- und Parodontitis-Prophylaxe sowie der Früherkennung und therapeutischen Behandlung parodontologischer Erkrankungen in erster Linie zum Aufgabenbereich der DHs gehören. Ihre Tätigkeit umfasst: extra- und intraorale Befunde, Anästhesie, Röntgenaufnahmen, supra- und subgingivales Scaling (Therapie), Fluoridierung, Behandlung überempfindlicher Zahnhälse, Fissurenversiegelung, Ernährungsanamnese sowie individuelle Beratung über die Mundhygiene.
Ferner verweist das Bundesministerium auf die Existenz regionaler Fortbildungsmöglichkeiten. „Die Reglementierung dieser Maßnahmen basiert jedoch auf Vorgaben der Zahnärztekammern und eröffnet lediglich zahnärztlichen Fachangestellten den Weg in die Dentalhygiene ohne Diplomabschluss“, kritisiert Gatermann. Die seit 1994 vorhandenen regionalen Fortbildungsangebote haben bislang ca. 130 DHs hervorgebracht. „Deutlich zu wenig, um den wachsenden Fachkräftebedarf abzudecken“, findet die DDHV-Vorsitzende. Epidemiologische Daten bestätigen diesen Bedarf: Nach der Dritten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS III 1997) des Instituts der Deutschen Zahnärzte weisen 36,1 Prozent der Jugendlichen schwere gingivale Entzündungen (PBI 3-4) auf. Auf Grund des hohen Parodontitisrisikos im fortgeschrittenen Alter empfiehlt die Studie daher eine Intensivierung professioneller Prophylaxemaßnahmen. Ein Drittel der erwachsenen Bevölkerung leidet unter schweren Parodontalerkrankungen (AV = 6mm) mit ausgeprägtem Zahnverlustrisiko.
„Der enorme Fachkräftebedarf sowie das umfangreiche Aufgabenspektrum der DentalhygienikerInnen und der damit verbundene hohe Qualifikationsanspruch macht eine staatliche Anerkennung der Ausbildung nahezu unverzichtbar“, so das Fazit der DDHV-Vorsitzenden. Zur besseren Finanzierung und teamorientierten Schulung sowie zur Anpassung an den internationalen Standard sollte die Ausbildung nach Ansicht des Verbandes zwei bis drei Jahre dauern und parallel zur Zahnmedizin an Hochschulen stattfinden. In den USA, wo insgesamt 110.000 der weltweit 350.000 aktiven DHs beschäftigt sind, aber auch im europäischen Umland, ist der akademische Ausbildungsweg bereits etabliert: Dort haben Kandidatinnen beispielsweise die Möglichkeit, den Bachelor bzw. einen Masters Degree in Dentalhygiene zu erwerben oder, wie in Europa erstmals in Schweden, sogar in Dentalhygiene zu promovieren.
Die in Deutschland beschäftigten und im DDHV organisierten DHs aus 14 unterschiedlichen Nationen haben ihr Diplom im Ausland erworben. Möglich ist die Ausbildung zur diplomierten DH in 30 Ländern weltweit, davon mittlerweile 17 allein im europäischen Raum.
Herausgeber:
Deutscher DentalhygienikerInnen Verband e.V. (DDHV)
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