Der DDHV informiert
Der Deutsche Diplom Dental Hygienikerinnen Verband e.V.
setzt sich für die Belange der Diplom Dental Hygienikerin mit
akademischem klinikbasierten vollverschulten Studiengang und für eine Qualitätskontrolle
der Dentalhygiene in Deutschland und Europa ein.
Es gibt lediglich ca. 150 Diplom Dental Hygienikerinnen mit akademischem
Studiengang -ausschließlich im Ausland ausgebildet*- in Deutschland,
die eine qualitätsorientierte Präventive Parodontitis-Therapie
anbieten können. Seit 40 Jahren wird ein Beruf als Diplom Dental
Hygienikerin hierzulande blockiert, obwohl internationale Untersuchungen
deren Wichtigkeit seit fast einem Jahrhundert betonen.
Da der Beruf als Diplom Dental Hygienikerin in Deutschland
nicht geschützt ist, sollte die „Ausbildung“ der behandelnden
Person vom Patienten hinterfragt werden. Es behandeln meist Zahnärztliche
Assistentinnen (ZMF) oder Prophylaxe Assistentinnen (PA), sowie selbst ernannte
Dentalhygienikerinnen auch unter dem Zahnfleischsaum, obwohl die Deutsche
Gesetzgebung eine „abgeschlossene Ausbildung“, also eine spezielle
Zusatzausbildung laut ZHKG § 1 Abs. 5 dafür vorschreibt. Dies
wird auch teilweise im neuen Stiftung und Warentest publiziert, sowie von
mehreren Gericht bestätigt.
Das Bundesministerium für Gesundheit und (ausgerechnet für!) Soziale
Sicherheit und die Bundeszahnärztekammer blockieren jedoch zum Schaden
der Patienten weiterhin eine Qualitätskontrolle in Form einer staatlichen
Anerkennung/Zertifizierung. Noch nie dagewesene Mengen von glatt polierter,
anstelle von entfernten Konkrementen (neglect therapy) machen Änderungen
im gesamten System dringend erforderlich.
* Mitglieder dieses Verbandes haben ausschließlich Diplome und vollverschulte klinikbasierten Studiengänge nach internationalem Standard. Dieser schließt ca. 100 Patientenbehandlungen an universitären Einrichtungen unter direkter Aufsicht von Registered Dental Hygienists oder/und Parodontologen ein. Sie haben unter Aufsicht vollverschulte, nicht on-the-job Praktika absolviert die in diesem Beruf zwingend erforderlich sind. Den bislang in Deutschland angeblichen Internationalen Standard, den diverse Institutionen gerne angeben, gibt es nicht. Dazu müsste zuerst ein Berufsbild in Deutschland präsent sein. Vorher ist eine Europa-Anerkennung nicht möglich.