Allgemeine Informationen zur Mitgliedschaft im DDHV e.V. :
In den Verband werden Diplom/staatlich anerkannte DentalhygienikerInnen sowie Zahnärzte aufgenommen.
Es sind folgende Mitgliedschaften möglich:
1. Aktives Mitglied
Als Mitglied können Diplom DentalhygienikerInnen aufgenommen werden, die Lizenzen oder Diplome/Staatliche Anerkennungen mit international anerkannten Ausbildungsmöglichkeiten vorlegen können. Jedes aktive Mitglied hat Stimm- und Wahlrecht und kann innerhalb des Verbands in Vertrauenspositionen, d.h. in den Vorstand gewählt werden.
2. Gastmitglied
Als Gastmitglied können Diplom DentalhygienikerInnen aufgenommen werden, die Lizenzen oder Diplome/Staatliche Anerkennungen mit international anerkannten Ausbildungsmöglichkeiten vorlegen können. Ein Gastmitglied kann an der Jahrestagung und an der Jahresversammlung teilnehmen. Es hat beratende Stimme, jedoch kein Wahlrecht. Als Gastmitglied gilt eine Dentalhygienikerin, die außerhalb Deutschlands tätig ist oder ihren Beruf in Deutschland nicht ausübt.
3. Fördermitglied
Als Fördermitglied können Zahnärzte aufgenommen werden.
Alle aufgeführten Mitgliedschaften beinhalten die Zusendung des
DDHV-Journals. Für das Ausland gelten in jedem Fall gesonderte Portobestimmungen.
§ 17 Vorübergehende Ausnahmereglung
In Deutschland fortgebildete DentalhygienikerInnen können bis 2 Jahre ab dem Zeitpunkt der Möglichkeit der Erlangung eines Diploms/staatlicher Anerkennung mit einem Ausnahme-Mitgliedstatus in den DDHV aufgenommen werden. Sie haben Stimm- und Wahlrecht. Im Gegensatz zu allen anderen Positionen können Vorstandsposten jedoch nur von Personen mit staatlich anerkanntem Diplom übernommen werden.
Klicken Sie hier um Ihren Antrag auszudrucken.
nach oben ↑






